Wichtiger Hinweis zum Datenschutz!
Die Webseite des TSA nutzt die Dienste von nuLiga für die Abwicklung von Wettbewerben („theLeague“) im Bereich des Tennissports. Auftragsverarbeiter ist die
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Achtung Vereinsadministratoren!
Für den Spielbetrieb 2024 finden Sie hier einige Hinweise. Der Spielbetrieb richtet sich nach der Wettspielordnung des TSA in Verbindung mit den jeweiligen Durchführungsbestimmungen für Erwachsene und Jugend. Bitte beachten Sie die Neuerungen im Punktspielbetrieb der Altersklassen U8/U9/U10 seit 2015.
Auf Beschluss der Jugendkommission des TSA dürfen seit dem Sommer 2018 Spielerinnen und Spieler, die in den Mannschaften der Altersklasse U9 gemeldet wurden, auch in den Mannschaften der Altersklasse U10 eingesetzt werden. Ab der Sommersaison 2019 dürfen im Jugendbereich zudem Spielerinnen und Spieler aus den gemeldeten Mannschaften der Altersklasse U10 auch in den Mannschaften der Altersklasse U12 eingesetzt werden. Ab 2021 wird die Altersklasse U15 gespielt, die Altesklasse U14 entfällt.
Wichtige Hinweise: Folgende Änderungen wurden von den Vereinen in der Wettspielordnung und der Jugendordnung beschlossen. Antrag Doppelspielrecht und Mannschaftsmeldung zum 15.03. eines Jahres. Ausgenommen davon Mannschaften, die in der Ostliga oder höher spielen. Änderung der Mannschaftsstärke in der Landesoberliga Damen, Herren sowie Herren 30 auf 4 Spieler. In der Jugendordnung sind für die Altersklassen U10-U18 zwei Ausweichtermine (Wochenenden) vom TSA für Spielverlegungen beschlossen worden. Bei einem Spielstand von 1:1 Sätzen – sowohl im Einzel als auch im Doppel – wird anstatt des dritten Satzes ein Match Tie-Break bis 10 Punkte gespielt. Bei Gleichstand der Matchpunkte entscheidet die größere Zahl der gewonnenen Sätze. Falls auch Gleichstand bei der Zahl der gewonnenen Sätze besteht, entscheidet die größere Zahl der gewonnenen Spiele. Ist auch die Zahl der gewonnenen Spiele gleich, erhalten beide Mannschaften jeweils einen Punkt.
Neu ist seit 2021 die Einführung der Spiellizenzpflicht: Spielerinnen und Spieler, die an den Mannschaftswettbewerben des TSA in der Freiluftsaison teilnehmen wollen, benötigen eine gültige Spiellizenz. In der Winterrunde und der Freizeitrunde besteht keine Spiellizenzpflicht. Die Spiellizenz muss bis zum 15.03. eines Jahres im nuLiga-Portal des TSA vorliegen oder beantragt werden. Die Spiellizenz eines Spielers oder einer Spielerin für einen Mitgliedsverein (Hauptvein) erteilt auf dessen Antrag im nuLiga-Portal der TSA. Der Verein hat bei Beantragung der Spiellizenz, die offizielle Einverständniserklärung des Spielers oder der Spielerin auszudrucken und jeweils unterzeichnen zu lassen. Auf Verlangen ist das Original der Einverständniserklärung an den TSA zu senden. Änderungen der Personalien sind unverzüglich im nuLiga-Portal der TSA durch den Hauptverein vorzunehmen bzw. bei Änderung der Stammdaten im TSA zu beantragen. Die Spiellizenz kann nur für einen Verein erteilt werden. Dem Spieler oder der Spielerin steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, in denen der Spieler oder die Spielerin aber keine Spielberechtigung besitzt. Das Spielen in zwei Vereinen ist nur über eine Doppelspielberechtigung nach Paragraph 8 b möglich. Bei Wechselanträgen, welche im Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 31.01. des Folgejahres (1. Lizenzierungsphase) an den lizenzführenden Verein gestellt werden, ist dieser Verein verpflichtet, einen Spieler oder eine Spielerin nach Ablauf der vorigen Sommersaison für den antragstellenden Verein freizugeben, es sei denn, der Spieler oder die Spielerin hat zuvor auf die Freigabe für das nachfolgende Spieljahr verzichtet. Dieser Verzicht ist dem TSA mit Hilfe der Freigabeverzichtserklärung über das nuLiga Portal schriftlich mitzuteilen. Bei Wechselanträgen, welche im Zeitraum vom 01.02. bis 15.03. eines Jahres (2. Lizenzierungsphase) an den lizenzführenden Verein gestellt werden, ist ein Spiellizenzwechsel für das aktuelle Spieljahr nur möglich, wenn die Freigabe über das nuLiga Portal des TSA bis zum 15.03. durch den abgebenden Verein erfolgt. Wird ein Spieler oder eine Spielerin vom abgebenden Verein nicht freigegeben, bleibt die Spielberechtigung beim abgebenden Verein bestehen..Doppelspielberechtigung nach § 8 WSpO
Damen/Herren ab 30 erhalten eine Doppelspielberechtigung für eine jüngere Altersklasse. Die Doppelspielberechtigung gilt nur für zwei Mannschaften. Jugendliche (außer U10/U12) dürfen sowohl in Jugend-, als auch in Erwachsenenmannschaften spielen. Ein Spieler kann nur in der gemeldeten Mannschaft sowie zweimal ersatzweise in einer höheren Mannschaft spielen. Neu ist seit 2021 die Einführung der Anträge der Doppelspielberechtigung im digitalen Bereich.
Seit Sommer 2016: Spielerinnen und Spieler dürfen in der Zeit vom 01.12. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres nur für zwei unterschiedliche Vereine des TSA in zwei voneinander abweichenden Altersklassen bei offiziellen Wettbewerben starten.
SPIELBALL 2024
Damen/Herren - DUNLOP Fort Tournament
U 10 - DUNLOP “Mini Tennis Stage 1 Green” (25% druckreduzierte Bälle)
U 9 - DUNLOP “Mini Tennis Stage 2 Orange” (50% druckreduzierte Bälle)
U 8 - DUNLOP “Mini Tennis Stage 3 Red” (75% druckreduzierte Bälle)
Ranglisten und Leistungsklassen im TSA
Für 2024 gilt, dass die veröffentlichten Ranglisten des DTB der jeweiligen Altersklassen und die in 2022 erreichte Leistungsklasse für die namentliche Mannschaftsmeldung maßgeblich sind.
Vereinswechsel/Mitgliedererfassung
Der neue Verein erfasst die wechselnden Spieler/Gastspieler als neue Mitglieder in "theLeague".
Mitgliedererfassung in "theLeague"
Nur der Vereinsadministrator kann die Spielerdaten eingeben. Unter Mitglieder - "neues Mitglied hinzufügen" - erfolgt die Dateneingabe. Das Procedere gilt sowohl bei Vereinswechsel als auch, um neue Mitglieder anzulegen.
Änderung der Stammdaten
Den Spieler auswählen und unter Stammdaten ändern - "Antrag ausfüllen" anklicken. Die Spielerdaten bearbeiten und Antrag absenden. Der Verband bestätigt dann diese Änderungen.
Hinweis: Die Ersteintragung und Änderung von Leistungsklassen kann nur von der Geschäftsstelle des TSA vorgenommen werden.
Haben Sie Fragen zum Spielsystem? Dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des TSA, Tel.: 0391/ 6239109 oder info@tennis-tsa.de. Anregungen nehmen wir gerne entgegen.
Viel Spaß wünscht Ihnen der Tennisverband Sachsen-Anhalt e.V.